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Erinnerung an die Erfüllung der allgemeinen Anliegerpflichten in der Großen Kreisstadt Radebeul

Freitag, den 02.08.2019

  • Anliegerpflichten beachten: Hier müßte zurückgeschnitten werden.

Aus aktuellem Anlass erinnert die Stadtverwaltung Radebeul an die erforderliche Ausführung der Anliegerpflichten durch die Grundstückseigentümer insbesondere die Freihaltung des Lichtraumes im Bereich der öffentlichen Straßen und Wege.
Für sehr viele Anlieger ist dies eine Selbstverständlichkeit, die regelmäßig erfüllt wird.  Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige dies offensichtlich übersehen oder vergessen haben und, dass Gehwege und Fahrbahnränder nicht ordnungsgemäß zurückgeschnitten werden.
Es ragen Hecken, Sträucher und Bäume stellenweise verkehrsbehindernd in den Gehweg- und Fahrbahnbereich und behindern und gefährden Verkehrsteilnehmer. Es entstehen Behinderungen für Fußgänger unter herabhängenden Ästen, ggf. werden Fahrzeuge beschädigt oder gar, dass die Restmüllentsorgung wegen teilweiser relativ schmaler Wege, die fast zugewachsen sind, ausfallen muss.
All dies sollte möglichst nicht erst vorkommen.
Deshalb bitte unbedingt, während der Vegetationsperiode Anpflanzungen, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, so beschneiden, dass eine Behinderung oder Gefahr ausgeschlossen ist.

Hierbei sollte des Weiteren zwingend beachtet werden:

  • Der Bereich über den Fahrbahnen muss bis mindestens 4,50 Meter Höhe freigehalten werden.
  • Über Geh- und Radwegen beträgt das freizuhaltende Lichtraumprofil mindestens 2,50 Meter Höhe, damit Fußgänger und Radfahrer die öffentlichen Straßen entsprechend ihrer Bestimmung nutzen können.
  • Büsche und Bäume in der Nähe von Straßenlampen müssen so beschnitten sein, dass der Lichtaustritt gewährleistet ist und keine Schäden an den Beleuchtungskörpern und Freileitungen entstehen können.
  • Eigentümer von Eckgrundstücken bitte beachten, dass ihre Bepflanzungen an Straßenkreuzungen und Einmündungen so zurückgeschnitten sind, dass in einem Bereich ab 0,80 Meter Höhe die Sicht nicht versperrt wird.
  • Hecken entlang von Geh- und Radwegen müssen so zurückgeschnitten werden, dass die gesamte Breite dieser Wege von den Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann. Bitte sorgen Sie dafür, dass Pflanzen, Äste und Ranken, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen entfernt werden. Auch wenn die Verkehrssicherungspflicht vordergründig erfüllt werden muss, wird im Hinblick auf die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes empfohlen, die Anpflanzungen rechtzeitig und regelmäßig zu verschneiden, damit radikale Rückschnitte, vor allem im Zeitraum vom 01.03. bis 30.09. jeden Jahres, vermieden und u.a. Vögel nicht in Ihren Brutaktivitäten gestört werden.
  • Sorgen Sie bitte auch dafür, dass Verkehrszeichen und Straßennamensschilder von Bewuchs freigehalten werden, um eine gute Sichtbarkeit der Schilder zu gewährleisten.

Im Interesse der möglichst allgemein und uneingeschränkten Nutzung unserer öffentlichen Verkehrsflächen bitten wir um Beachtung der dringenden Hinweise.
Selbstverständlich können Sie das Sachgebiet Straßenbau (), bei fachlichen Fragen zum Rückschnitt der Bäume und Pflanzen das Sachgebiet Stadtgrün (stadtgruen@radebeul.de)
oder die Mitarbeiter im Ordnungsamt () zu weiteren Fragen oder Hinweisen kontaktieren.