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Einwohnermeldewesen

Kontaktdaten

  • Anschrift:
    Pestalozzistraße 8
    01445 Radebeul
  • Telefon: (0351) 8311 730
  • Fax: (0351) 8311 731

Ansprechpartner: Sachgebietsleiterin Simone Ebner

Sprechzeiten

Wochentag Sprechzeiten
Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Allgemeine Informationen

Das Sachgebiet Einwohnermeldewesen nimmt die An- und Ummeldungen der Radebeuler Bürger entegegen.

Neubürger erhalten bei der Anmeldung eine Begrüßungsmappe, in der wichtige Informationen über Radebeul enthalten sind.


Zuständigkeiten

  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Ausstellung von Aufenthaltsbescheinigungen

Zuständigkeiten (Amt 24)

Zuständigkeiten für folgende EU-Dienste (Amt24)


Informationen zur Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte 2010, die die meisten Bürger im Oktober 2009 zugeschickt bekommen haben, war die letzte ihrer Art. Für das Jahr 2011 werden keine Lohnsteuerkarten mehr versendet, da diese durch das elektronische Verfahren ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) ersetzt werden.
Das heißt, der Arbeitgeber wird zukünftig automatisch über die bestehenden Lohnsteuerabzugsmerkmale
durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert.
Bisher konnten Arbeitnehmer gemäß § 39 Absatz 5 EStG bis zum 30. November bei der Gemeinde Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ändern lassen. Bis zum flächendeckenden Betrieb des neuen elektronischen Verfahrens gilt die Papier-Lohnsteuerkarte 2010 weiter. Änderungen nach dem 30. November 2010 können dann ausschließlich durch das Finanzamt vorgenommen werden. Auch bei Verlust der Lohnsteuerkarte bzw. bei Ausstellung einer weiteren Karte (Steuerklasse 6) ist das Finanzamt zu kontaktieren.


Informationen zum neuen Personalausweis

Ab dem 1.11.2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat bundesweit eingeführt. Er enthält wie der bisherige Ausweis verschiedene Sicherheitsmerkmale, um eine hohe Fälschungssicherheit zu gewährleisten.
Der neue Personalausweis dient auch weiterhin als hoheitliches Dokument dem Identitätsnachweis und verfügt über drei neue Funktionen:

  •   Speicherung biometrischer Merkmalein Form des Lichtbildes und freiwilliger Fingerabdrücke
  •   Elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
  •   qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die neuen elektronischen Funktionen werden über einen Computerchip, der sich im Inneren des Ausweises befindet, realisiert. Jeder Personalausweis, der bis zum 31.10.2010 in der bisherigen Form ausgestellt wird, behält bis zu seinem Ablauf die Gültigkeit.

Weiterführende umfassende Informationen finden Sie im Internet unter: www.personalausweisportal.de



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