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Stadtkasse und Vollstreckung

Kontaktdaten

  • Anschrift:
    Pestalozzistraße 6
    01445 Radebeul
  • Telefon: (0351) 8311 514
  • Fax: (0351) 8311 558

Ansprechpartner: Sachgebietsleiterin Grit Kamitz

Sprechzeiten

Wochentag Sprechzeiten
Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Allgemeine Informationen

  • Annahmen von Einnahmen
    Steuerbescheide (Grund- und Hundesteuer) gelten auch für die folgenden Jahre bis zum Ergehen eines neuen Abgabenbescheides.
    Die Einnahmen sind entsprechend der vorgegebenen Fälligkeiten von den Bürgern zu leisten.
    Steuern und Abgaben werden wie folgt fällig:
  1. am 15. Mai, wenn der Jahresbetrag 15,00 € nicht übersteigt
  2. am 15. Mai und 15. November je zur Hälfte, wenn der Jahresbetrag 30,00 € nicht übersteigt
  3. am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel, wenn der Jahresbetrag 30,00 € übersteigt
  • Lastschrifteinzugsverfahren

Zuständigkeiten

  • Annahme der Einnahmen
  • Leistung der Ausgaben
  • Lastschrifteinzugsverfahren (entsprechend der erteilten Einzugsermächtigungen)
  • Verwahrung von Wertgegenständen
  • zwangsweise Einziehung der Einnahmen, die nicht rechtzeitig eingegangen sind (Mahnwesen/Vollstreckung)
  • Genehmigung von Stundungen, soweit dies in Betracht kommt
  • Erteilen von Bescheinigungen (in Steuersachen)

Formulare

Dieses Formular ist zu versehen mit dem gültigen Kassenzeichen, der aktuellen Adresse, der Bankverbindung und der Unterschrift vom Kontoinhaber. Entsprechend der im Bescheid ausgewiesenen Fälligkeiten erfolgt der Einzug durch die Stadtkasse Radebeul.

 

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