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Rathaus

kommunale Schulverwaltung

Besucheranschrift:

Sachgebiet Schulverwaltung
Sachgebietsleitung: Frau Schikore
Hauptstraße 4
01445 Radebeul
0351 8311-808

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Zuständigkeiten

Die Stadt Radebeul ist Schulträger von fünf Grundschulen, zwei Oberschulen und zwei Gymnasien. Die Aufgaben des Schulträgers sind im Sächsischen Schulgesetz und insbesondere in § 23 Abs. 2 SächsSchulG geregelt. Innerhalb der Stadtverwaltung sind die darin genannten Aufgaben den zuständigen Sachgebieten zugeordnet. Die Schulverwaltung übernimmt als Ansprechpartner für Schulen, Bürger und Verwaltung eine zentrale Schnittstellenfunktion. Zum Sachgebiet Schulverwaltung gehören auch die Schulsekretärinnen. Darüber hinaus ist die Schulverwaltung für folgende Aufgaben zuständig:

Beschaffung / Prüfung / Wartung von Lehr- und Lernmitteln sowie Mobiliar / Technik

Vorbereitung und Begleitung von Schulbaumaßnahmen

Überwachung der Schulanmeldepflicht

Führen von Schülerstatistiken

Verwaltung von Fördermitteln für den Schulbereich

Schulentwicklungsplanung

Schulanmeldung Grundschulen

Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26 findet an folgenden Terminen in der jeweiligen Schule statt:

Dienstag, 27.08.2024 von 14:00 bis 18:00 Uhr (außer Wahnsdorf)

Montag, 26.08.2024 und Mittwoch, 28.08.2024 jeweils 8:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr (Wahnsdorf)

Hier finden Sie ab Juni 2024 wichtige Hinweise sowie das Formular zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26.

Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung ist für den Freistaat Sachsen im Sächsischen Schulgesetz geregelt. Träger sind die Landkreise und kreisfreien Städte, in deren Gebiet sich die Schule befindet. Für Radebeuler Schulen ist somit der Landkreis Meißen zuständig. Der Landkreis regelt die Einzelheiten der Schülerbeförderung in einer Satzung und bearbeitet die Anträge auf Schülerbeförderung.

Antragsformular (Link zu Landratsamt Meißen)

Häufig gestellte Fragen:

Wann erhalten Eltern Bescheid über die Schulaufnahme an einer Grundschule?

Den Termin zur Bekanntgabe legt das Landesamt für Schule und Bildung fest. In den vergangenen Jahren erhielten die Eltern von der aufnehmenden Schule Anfang Juni, d. h. ca. zwei Monate vor der Einschulung, Post.

In welcher Grundschule muss ich mein Kind anmelden?

Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, müssen von den Personensorgeberechtigten an einer Grundschule ihres Schulbezirkes angemeldet werden. Dabei ist der Hauptwohnsitz des Kindes ausschlaggebend. Radebeul hat zwei Schulbezirke: Radebeul OST und Radebeul WEST. Schulpflichtige Kinder aus dem Ortsteil Wahnsdorf sind an der Grundschule Reichenberg anzumelden. Bitte entnehmen Sie Ihren Schulbezirk der Übersichtskarte auf unserer Internetseite. Sollten Sie Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden, sind Sie verpflichtet, dies (mit Namen der Schule in freier Trägerschaft) einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft Ihres Schulbezirkes schriftlich bis zum 15. September des Jahres, welches der Einschulung vorausgeht, zu statistischen Zwecken mitzuteilen. Eine separate Anmeldung entfällt in diesem Fall.

Gibt es bei weiterführenden Schulen ebenfalls Schulbezirke?

Nein, Sie können Ihr Kind – je nach Bildungsgang – an einer weiterführenden Schule Ihrer Wahl anmelden. Die Schulanmeldung für die fünften Klassen findet in der Regel im Februar vor Beginn des neuen Schuljahres statt. Die genauen Termine / Anmeldemodalitäten entnehmen Sie entweder dem Amtsblatt Anfang Februar oder der Internetseite der gewählten Schule. Ob eine Aufnahme möglich ist, richtet sich nach den Kapazitäten der jeweiligen Schule.