Das Aufgabengebiet des Bereiches Stadtgrün umfasst die Unterhaltung und Errichtung der öffentlichen Park- und Grünanlagen, der Spielplätze, der Weinbergsmauern von städtischen Weinanlagen, der städtischen Wälder, der Wanderwege, die Bach- und Flussläufe einschließlich Dorfteiche und die Straßenbäume.
Der hohe Anteil an Grünem in unserer Stadt, sei es in Gestalt von Bäumen, Grünflächen oder auch Weinbergen, stellt eine gute Voraussetzung zur Verbesserung und Erhalt des Stadtklimas und der Nutzung für Erholungszwecke dar.
Damit dieser Anteil so bleibt bzw. erhöht wird, arbeitet das Sachgebiet an der Bauleitplanung mit und bearbeitet Anträge gemäß der Satzung zum Schutz der Gehölze auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt in Baugenehmigungsverfahren bzw. sonstige Fällanträge, die entsprechende Ersatzpflanzungen zur Folge haben.
Zuständigkeiten Stadtgrün
- Ausnahmegenehmigung und Befreiung gemäß Satzung zum Schutz der Gehölze auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Radebeul vom 24.02.1999
formlose schriftliche Anträge sollten folgende Mindestangaben enthalten:
- Antragsteller
- Telefonnummer
- Gehölzstandort
- Anzahl
- Sorte
- Begründung zur Antragstellung
- Vorschlag für Ersatzpflanzung
Weiterführende Links und Informationen
Gebühren : Kostensatzung der Stadt, Tarifgruppe 002, lfd.Nr.003
Landschaftsplan und Landschaftsplanlegende
Satzung zum Schutz der Gehölze der Großen Kreisstadt Radebeul