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Widerruf der Ermächtigung der hauptamtlichen Verwaltung in Steuersachen aufgrund der Corona-Pandemie


Nach nunmehr zwei Jahren seit Beginn der Corona-Pandemie zeigt sich, dass die Pandemie
die deutsche Wirtschaft zwar hart getroffen hat, jedoch konnten durch umfangreiche
Maßnahmen einige Härten abgefedert werden, sodass die deutsche Wirtschaft nicht ganz so
stark belastet wurde, wie am Anfang der Krise prognostiziert und sich langsam von den
Folgen der Pandemie erholt. Unter diesem Eindruck ist daher zurzeit nicht die Verlängerung
der von den obersten Finanzbehörden der Länder erlassenen steuerlichen Maßnahmen zur
Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona Virus vom 19.03.2020 geplant. Der Stadtrat
hat sich seinerzeit wegen der schwierigen Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung für eine
automatische Verlängerung der Corona-Erleichterungen nach dem 30.12.2020 um jeweils 3
Monate entschieden. Dabei war ihm aber auch bewusst, dass die Erleichterungen nur
zeitlich begrenzt gelten können, denn mit ihnen sollten lediglich unbillige Härten bei
Unternehmen aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung durch die
Pandemie vermieden werden. Die Erleichterungen enden insoweit, wenn sie spätestens eine
Woche vor Auslaufen durch Beschluss des Stadtrates widerrufen werden.

Nunmehr ist es an der Zeit für die Große Kreisstadt Radebeul, nachdem sich Anzeichen für
eine leichte Erholung der Wirtschaft vor Ort zeigen, wie bspw. durch fallende Fallzahlen bei
den Stundungsanträgen, die steuerlichen Erleichterungen im Zuge der Corona-Maßnahmen
zum Ende des aktuellen 3-Monats-Zeitraumes mit Ablauf des 30.04.2022 zurückzunehmen,

Beschluss:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt beschließt,

der Stadtratsbeschluss Nr. 40/20-19/24 vom 22.04.2020 über die Ermächtigung der
hauptamtlichen Verwaltung in Steuersachen aufgrund der Corona-Pandemie wird mit
Wirkung zum 30.04.2022 widerrufen.


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Beratungsfolge:

    SR 22/22-19/24
  • 12.04.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen