1. Kopf
  2. Navigation
  3. Unternavigation
  4. Inhalt
  5. Fuß
Kopf
Startseite Internetauftritt Radebeul

Sprache: Deutsch | English

Kontakt | Impressum | Sitemap | Inhalt
Navigation Unternavigation
 
Sie befinden sich hier: Homepage / Aktuelles / Aktuelle Meldungen / Archiv 2011 / Information zur Organisation der Straßenreinigung und des Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet von Radebeul
Inhalt

Information zur Organisation der Straßenreinigung und des Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet von Radebeul

Montag, 24.10.2011

Mit dem Ziel einer künftig optimierteren Verfahrensweise mit einem jährlich weitgehend konstanten finanziellen Limit wurde eine Auswertung der bisherigen Leistungen mit den beauftragten Firmen und mit der Nachbargemeinde
Coswig durchgeführt und im Ergebnis eine Beschlussfassung in den städtischen Gremien herbeigeführt.


Straßenreinigung
Im Ergebnis der Diskussion und mit dem Beschluss des Stadtrates SR 37/11- 09/14 wurde der nachfolgend beschriebenen Variante der Vorzug gegeben. Der Stadtrat entschloss sich damit mehrheitlich gegen die Einführung von Straßenreinigungsgebühren. Grundsätzlich wird analog der bisherigen Verfahrensweise gereinigt, jedoch mit weiter einzuschränkenden Tourenplänen bzw. in zeitlich vergrößerten Abschnitten. Für einige wenige Straßen werden zeitweilige Halteverbotsabschnitte festgelegt, damit dort eine Verbesserung erzielt wird, in dem die Kehrmaschine nicht mehr um die hier parkenden Autos herumfährt. Zur Festlegung der Reinigungshäufigkeit erfolgt eine Einteilung in Straßen der Kategorie A und B auf der Grundlage der beschlossenen Klassifizierung des Radebeuler Straßennetzes. In der Diskussion zur Beschlussfassung wurde besonders die Einhaltung der Anliegersatzung in Radebeul (Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und das Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege) betont. Die in § 5 benannter Satzung aufgeführten Reinigungsflächen (Gehwege sowie angrenzende Schnittgerinne) dürfen daher nicht in die Beauftragung der städtischen Leistungen einbezogen werden. (Ausnahme: Straßen laut Satzung § 5, Absatz 2, wo die Reinigung des Schnittgerinnes nicht zur Anliegerpflicht gehört siehe Hinweis in Tabelle 1).


Winterdienst
Mit Beschluss des Stadtrates SR 44/11 - 09/14 ist für den Winterdienst die Variante bestätigt worden, mit welcher eine nach Dringlichkeiten festgelegte Tourenabfolge festgelegt wurde. Hiernach erfolgt der Winterdienst zuerst in den Straßen der Winterdienststufe A (Tabelle 1), danach werden abhängig von den jeweiligen winterlichen Bedingungen und dem noch zur Verfügung stehenden Budget die Straßen der Winterdienststufe B (Tabelle 2)
von Winterdienstfahrzeugen befahren. Die nicht aufgeführten Straßen der »R« Kategorie sind in der Rangfolge nachgeordnet und können abhängig von den jeweiligen Bedingungen möglicherweise nicht aktiviert werden.
Mit dieser Winterdienstorganisation wird sicher gestellt, dass überall dort geräumt und gestreut wird, wo es notwendig ist. Diese Notwendigkeit leitet sich aus dem Grundsatz ab, dass nur verkehrswichtige und gefährliche Straßenabschnitte geräumt und gestreut werden sollen, wo der Verkehrsteilnehmer auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann. Letztlich wird damit das Maß und die Organisation im Einzelnen am Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Radebeul bemessen.
Des Weiteren ist zu beachten, dass die teilweise widrigen winterlichen Bedingungen nur mit einem gewissen Maß an Vorsorge, Mithilfe und teilweise erforderlichen Einschränkungen in der sonst üblichen Mobilität durchgestanden
werden können. In Abstimmung und im guten nachbarschaftlichen Verhältnis sind eventuell auch Kompromisslösungen bei der dann teilweise schwierigen Entsorgungssituation möglich.


Tabelle 1: Straßen Straßen der Kategorie A
→ Turnus der Straßenreinigung: voraussichtlich 1 x im Monat
→ Dringlichkeit Winterdienststufe A

Straßenname   Straßenart Hinweis gemäß Anliegersatzung zur
Reinigung Schnittgerinne durch Anlieger
Meißner Straße Staatsstraße S 82 nein
Altlindenau Kreisstraße K 8018 ja
August-Bebel-Straße zw. Meißner
und Waldstraße
Kreisstraße K 8005 nein
Dippelsdorfer Straße Kreisstraße K 8018 ja
Moritzburger Straße Kreisstraße K 8018 nein

Waldstraße
Kreisstraße 8005 nein
Am Alten Güterboden  Haupterschließungsstraße ja
August-Bebel-Straße Sammelstraße ja
Bahnhofstraße Hauptstraße nein
Cossebauder Straße Hauptstraße ja
Emil-Schüller-Straße Hauptstraße ja
Güterhofstraße Hauptstraße ja
Hauptstraße Hauptstraße ja
Hermann-Illgen-Straße Hauptstraße ja
Kaditzer Straße Hauptstraße ja
Kötitzer Straße Hauptstraße nein
Kötzschenbrodaer Straße Hauptstraße nein
Pestalozzistraße Haupterschließungsstraße ja
Robert-Werner-Platz
Hauptstraße ja
Schildenstraße
Hauptstraße ja
Sidonienstraße Hauptstraße ja
Vorwerkstraße Hauptstraße ja
Weintraubenstraße Hauptstraße ja
Zinzendorfstraße Hauptstraße ja


Der Abfallzweckverband Oberes Elbtal ist in seiner Verantwortung ebenso bemüht, hier optimalere Zwischenlösungen zu finden.

Sehr geehrte Anlieger und Mitbürger, bitte nehmen Sie die beschriebene Organisation des Winterdienstes einschließlich der notwendigenRandbedingungen und möglichenKapazitäten aufmerksam zur Kenntnis.Mit dem Verständnis und der eigenen Vorbereitung auf die oftmals nicht einfachen Bedingungen, die in den Erfahrungender letzten Winterperioden gesammelt wurden, helfen Sie letztlich auch sich selbst oder Ihren Nachbarn.Weitere konkrete Hinweise werden in der Presse, auf unserer Homepage oder in anderen geeigneten Veröffentlichungen bekannt gegeben. Auch in diesem Sinne sei Ihnen bereits jetzt schon für Ihr Verständnis und IhreMithilfe inbesondere in der Erfüllung der satzungsgemäßen Anliegerpflichten gedankt.


Straßen der Kategorie R: alle in Tabelle 1 und 2 nicht aufgeführten Straßen

→ Turnus der Straßenreinigung: voraussichtlich 1 x im Halbjahr (soweit finanziell absicherbar)

→ Dringlichkeit Winterdienststufe R (nachrangig nach B;Achtung: ggf. keine Aktivierung möglich)


Tabelle 2: Straßen der Kategorie B
→ Turnus der Straßenreinigung: voraussichtlich 1 x im Quartal
→ Dringlichkeit Winterdienststufe B (nachrangig nach A)

In diesen Straßen sind die Anlieger gemäß Anliegersatzung für die Reinigung Schnittgerinne zuständig!

Straßenname 
 Straßenart Straßenname 
Straßenart
Altkötzschenbroda Sammelstraße Gutenbergstraße Sammelstraße
Altwahnsdorf Hauptstraße Heinrich-Zille-Straße Hauptstraße
Augustusweg Sammelstraße Jägerhofstraße Hauptstraße
Borstraße Sammelstraße Kottenleite Hauptstraße
Boxdorfer Straße Hauptstraße Lößnitzgrundstraße Hauptstraße
Dr. Rud.-Friedrichs-Straße Hauptstraße Lößnitzstraße Hauptstraße
Dresdner Straße Hauptstraße Maxim-Gorki-Straße Sammelstraße
Emilienstraße Gewerbegebietsstraße Mittlere Bergstraße Hauptstraße
Fabrikstraße Gewerbegebietsstraße Neuländer Straße Hauptstraße
Forststraße Hauptstraße Obere Johannisbergstraße Hauptstraße
Friedhofstraße wichtige Verbindung nach DD (PKW) Paradiesstraße Hauptstraße
Friedrich-List-Straße Hauptstraße Reichenberger Straße Hauptstraße
Gartenstraße Hauptstraße Seestraße Hauptstraße
Gellertstraße Hauptstraße Serkowitzer Straße Hauptstraße
Gerhart-Hauptmann-Straße Hauptstraße Sonnenleite Hauptstraße
Gradsteg Sammelstraße Turnerweg Hauptstraße
     Wasastraße wichtige Verbindung nach DD (PKW)
Fuß