Ende Juli erhält jeder Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet »Kötzschenbroda« einen sogenannten Grundstückspass per Post zugesandt, in dem der Ausgleichsbetrag für sein Grundstück aktuell berechnet ist.
Die Grundlage der Berechnung bildet das zonale Gutachten des Gutachterausschusses im Landkreis Meißen vom 16. 3. 2010. Einzelgutachten werden in dieser Phase pauschal nicht zugelassen.
Nach Erhalt des Grundstückspasses haben die Eigentümer Gelegenheit, gegebenenfalls darin nicht berücksichtigte Aspekte (z. B. Wege- und Leitungsrechte, wertbeeinflussende Immissionen oder Anrechnungsbeträge) gegenüber der Stadtverwaltung vorzubringen.
Im Rathaus werden die Betroffenen in persönlichen Gesprächen angehört und können sich die Inhalte der Berechnungen erläutern lassen. In begründeten Fällen wird die Stadtverwaltung Einzelgutachten in Auftrag geben.
Entscheidet sich der Eigentümer für die vorzeitige freiwillige Ablösung des Ausgleichsbetrages, so erhält er bis zum 31.12. 2010 pauschal 20 % Nachlass.
Zwischen dem 1.1. 2011 und dem 31.12. 2011 kann nur noch ohne Nachlass abgelöst werden.
Den Ablösebetrag können Eigentümer in zwei Jahresraten ohne Zinsen zahlen. Bei Ablösebeträgen über 2.000 Euro gibt es zusätzlich die einzelfallbe zogene Möglichkeit von bis zu maximal drei weiteren Jahren zur verzinslichen Ratenzahlung, jedoch nur mit dem halben Zinssatz nach Abgabenordnung (= 3 %).
Zur Vermeidung gegebenenfalls immer noch bestehender individueller Härten bestehen darüber hinaus die einzelfallbezogenen Möglichkeiten Stundung und Tilgungsdarlehen.
Eine Ablösevereinbarung ist grundsätzlich abschließend.
Es können im Nachhinein weder Nachzahlungs- oder Rückerstattungsansprüche durch die Vertragsparteien geltend gemacht werden. Es sei denn, der gesetzlich geregelte allgemeine Vertrauensschutz ist verletzt.
Nach dem 31.12. 2011 (Aufhebung der Sanierungssatzung) wird der Eigentümer per Bescheid zur Zahlung des Ausgleichsbetrages verpflichtet. Dagegen kann er Rechtsmittel (Widerspruch, Klage) einlegen. Grundlage der
Beitragsbescheide sind Einzelgutachten, die sich grundsätzlich auf das zonale Gutachten stützen werden.
Als Zahlungserleichterungen für den festgesetzten Ausgleichsbetrag gelten dann nur noch die einzelfallbezogenen Möglichkeiten Stundung und Tilgungsdarlehen.
Dr. Jörg Müller, Erster Bürgermeister