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Lagerfeuer / offene Feuer - Hinweise zur Durchführung

Montag, 09.05.2011

Mit Beginn der Gartensaison werden die Abende wieder für ein gemütliches Beisammensein am Lagerfeuer genutzt. Folgendes ist jedoch dabei zu beachten:
Gemäß § 14 Abs. 1 der Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Radebeul sind offene Feuer nur erlaubt, wenn vorher eine Genehmigung bei der Ortspolizeibehörde eingeholt wurde.
Der Antrag sollte rechtzeitig (ca. 7 Tage vorher) bei der Stadtverwaltung Radebeul, Rechts- und Ordnungsamt, Postanschrift Pestalozzistraße 6 (Sitz: Pestalozzistraße 4) in 01445 Radebeul, gestellt werden. Die Antragstellung kann auch telefonisch unter 0351/8311 717, per E-Mail unter ordnungsamt@radebeul.de oder per Fax: 0351/8311 713 erfolgen.

Erforderliche Angaben sind:

  •   vollständiger Name und Postanschriftdes Antragstellers, ggf. Telefonnummerfür Rückfragen
  •   Angaben zum Grundstück wo dasLagerfeuer durchgeführt werden soll
  •   Angaben zum Durchführungszeitraum,Datum und Uhrzeit (von - bis)
  •   Termin, wann der Bescheid abgeholt wirdbzw. ob eine Zusendung erfolgen soll

Antragsformulare finden Sie auch auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul.
Die Genehmigung wird schriftlich erteilt und ist kostenpflichtig (7,50 €).
Keiner Erlaubnis bedürfen Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten (dies sind bspw. Gartenkamine, Aztekenöfen, im Handel erhältliche Feuerschalen und Feuerkörbe) oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z.B. Grillbriketts) in handelsüblichen Grillgeräten.
Hinweis: Auf dem Boden befindliche selbst angelegte Feuerstellen (bspw. Betonierte oder mit Steinen umrandete Flächen) sind keine befestigten Feuerstätten im Sinne der Polizeiverordnung.
Weiterhin ist zu beachten, dass Lagerfeuer bei starkem und böigem Wind, bei Smog und hoher Waldbrandgefahr nicht durchgeführt werden dürfen. Alle Feuer sind so abzubrennen, dass mögliche Belästigungen für Dritte durch Rauch und Gerüche oder durch Funkenflug vermieden werden.

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