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Kommunale Kulturfinanzierung im Sächsischen Elbtal

Freitag, 01.07.2011

offener Brief des Oberbürgermeisters Bert Wendsche an den Kulturkonvent


Auf der Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes (SächsKRG) wurde Sachsen in kultureller Hinsicht in drei urbane Kulturräume (Dresden, Leipzig, Chemnitz) sowie fünf ländliche Kulturräume eingeteilt. Damit soll entsprechend der Präambel des Gesetzes »eine ergänzende Förderung kommunaler kultureller Einrichtungen und Maßnahmen auf landesgesetzlicher Grundlage« sichergestellt werden.
Die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bilden dabei gemeinsam den ländlichen Kulturraum Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Das oberste Organ eines jeden Kulturraumes ist der Kulturkonvent. Dieser besteht aus den beiden Landräten als stimmberechtigten Mitgliedern sowie fünf beratenden Mitgliedern, nämlich jeweils zwei Mitglieder aus den beiden Kreistagen sowie dem Vorsitzenden des Kulturkonvents. Hauptaufgabe des Kulturkonvents ist die alljährliche Beschlussfassung über die Verteilung der Kulturraummittel auf die regional bedeutsamen Kultureinrichtungen, in diesem Jahr immerhin 5,5 Millionen Euro.
*
(B) Offener Brief des Oberbürgermeisters an den Kulturkonvent des Kulturraumes Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge


Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,
Sehr geehrter Herr Landrat Geisler,
Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Kulturkonvents, Wie steht es um die kommunale Kulturfinanzierung im sächsischen Elbtal? oder Sollten wir uns schämen?
Wir leben in unserem sächsischen Elbtal in einer der reichhaltigsten und lebendigsten Kulturlandschaften Deutschlands, ja vielleicht gar Europas. Unser kulturelles Erbe ist ein Schatz, der über Jahrhunderte aufgebaut, von Generationen gehegt und immer wieder mit Leben erfüllt wurde - in guten, wie in schlechten Zeiten.
Sind wir uns in der Kommunalpolitik dieser Verantwortung wirklich bewusst? Die Fakten sagen leider etwas anderes:
• Die kommunale Ebene, also Landkreise, Städte und Gemeinden, unseres ländlichen Kulturraumes war die einzige in ganz Sachsen, die ihre Nettoausgaben für Kultur im Jahre 2009 kürzte (2008: 16.475.033 €; 2009: 15.983.170 €; d.h. um knapp 0,5 Mio. Euro oder auf 97,0 %). Die Kommunen der anderen ländlichen Kulturräume erhöhten ihr kulturelles Engagement da gegen um 11,9 Mio. Euro oder auf 110,4 %.
• Doch nicht nur das, sowohl die kommunale Ebene im Landkreis Meißen mit 39,64 € pro Einwohner als auch jene im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit gar nur 23,22 € pro Einwohner waren im Jahr 2009 erneut die sächsischen Schlusslichter (sächsischer Durchschnitt: 49,47 € pro Einwohner). Der Abstand zum Durchschnitt wurde weiter vergrößert.


1. Fazit: Ein Großteil der diesjährigen Kürzung der Landesmittel um 626.774 € für unseren Kulturraum ist somit selbst verschuldet! Werden dann jedoch wenigstens die gesunkenen Landesmittel innerhalb unseres Kulturraumes einigermaßen fair unter Berücksichtigung des kulturellen Eigenengagements verteilt? Die Fakten sagen leider auch hier etwas anderes:
• Obwohl die kommunale Ebene im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge ihre Kulturmittel drastisch um 1,8 Mio. Euro und damit auf 76,3 % (!) im Vergleich zum Vorjahr reduzierte, blieb ihr Anteil an der Kulturraumförderung mit 31,32 % (Vorjahr: 32,84 %) nahezu konstant.
• Die kommunale Ebene im Landkreis Meißen stellte sich demgegenüber dem Kürzungstrend entgegen, indem sie ihre Kulturmittel um 1,3 Mio. Euro oder auf 115,3 % (!) im Vergleich zum Vorjahr erhöhte. Doch ihr Anteil an der Kulturraumförderung blieb mit 68,68 % (Vorjahr: 67,16 %) nahezu unverändert.
• Noch härter traf es jedoch die kulturellen Einrichtungen in der Fläche des Landkreises Meißen: Obwohl die Städte und Gemeinden fast allein die Steigerung der Kulturmittel um 1,3 Mio. Euro stemmten, reduzierte sich der Anteil »ihrer« regionalen Einrichtungen an der Kulturraumförderung deutlich auf nur noch 27,51 % (Vorjahr: 31,86 %). Demgegenüber erhöhte sich der Anteil der landkreisweiten Einrichtung Neue Elblandphilharmonie auf 41,18 % (Vorjahr: 35,30 %) und dies ohne, dass der Landkreis als Träger seinerseits einen adäquat höhere Kulturbeitrag
aufgebracht hätte.


2. Fazit: Die Städte und Gemeinden im Landkreis Meißen, die sich nahezu allein der Kürzung der Kulturausgaben entgegenstellten, wurden dafür mit einer doppelten Kürzungslast für »ihre« Kultureinrichtungen abgestraft. Verteilungsgerechtigkeit - Fehlanzeige!
Sollten wir uns schämen? Vor allem jedoch sollten wir handeln!
Das insgesamt schwindende kulturelle Engagement der Kommunen in unserem Kulturraum Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie die wachsende Verteilungsungerechtigkeit gefährden in wachsendem Maße unser kulturelles Erbe, seine Vielfalt und Lebendigkeit. Doch wir gefährden damit zunehmend nicht nur die Kultur selbst, sondern die Attraktivität unseres Wirtschaftsraumes und damit nicht zuletzt die Zukunft unserer Region. Ein Bewusstseinswandel, eine Trendumkehr ist dringend geboten und wir sollten damit zuerst bei uns in der kommunalen Familie anfangen. Schlussfolgerung:
Dabei bedarf es vor allem der Verständigung über die Rückkehr zu einer gelebten kulturellen Solidarität auf Basis folgender Grundsätze:
- jeder trägt seinen Anteil entsprechend seinerLeistungsfähigkeit,
- der Große hilft den Kleinen,
- der Starke den Schwachen.


Dafür unterbreite ich folgendes Diskussionsangebot:
1. Wir, d.h. die kommunale Ebene unseres Kulturraumes, verpflichten uns innerhalb der nächsten 5 Jahre den sächsischen Durchschnitt der kommunalen Kulturfinanzierung zu erreichen:
Unsere beiden Landkreise den Durchschnitt der sächsischen Landkreise und die Gesamtheit unserer Städte und Gemeinden den Durchschnitt aller kreisangehörigen sächsischen Städte und Gemeinden.
2. Die Neue Elblandphilharmonie ist unser Kulturraumensemble. Sie ist daher in Übereinstimmung mit den Prinzipien der sächsischen Kommunalverfassung eine typische Landkreiseinrichtung. Die Sitzgemeinden bzw. Hauptspielorte sollten ggf. eine angemessene ergänzende Trägerrolle übernehmen.
3. Die (Haupt-)Trägerschaft durch die Landkreise sichert über die Kreisumlage zugleich die solidarische Mitfinanzierung aller Städte und Gemeinden entsprechend ihrer Leistungskraft und Einwohnerzahl.
4. Um ein schrittweises Erdrücken der kleinteilig geprägten regionalen Kulturlandschaft durch das Schwergewicht Neue Elblandphilharmonie dauerhaft zu vermeiden, wird der die Trägergrundfinanzierung ergänzende Kulturraumanteil auf einen festen Prozentsatz der Kulturraumförderung, z.B. analog 2010 auf 35,3 %, festgeschrieben.
5. Die nach Abzug des Kulturraumanteils der Neuen Elblandphilharmonie verbleibenden Kulturraummittel (bei diesem Vorschlag 64,7 %) werden dann auf die beiden bestehenden Kulturregionen »Meißen« bzw. »Sächsische Schweiz-Osterzgebirge« entsprechend der Höhe des Aufkommens an kommunalen Kultur ausgaben sowie unter Beachtung der kommunalen Leistungsfähigkeit verteilt.
6. Innerhalb der beiden Kulturregionen erfolgt die Mittelverteilung auf die konkreten Kultureinrichtungen entsprechend der regionalen kulturellen Bedeutung der jeweiligen Einrichtung. Dabei soll das kommunale kulturelle Engagement ergänzende Berücksichtigung finden.
Die meinerseits aus Gründen der Fairness und Solidarität vorgeschlagene Neujustierung unserer Kulturraumförderung kann sogar ohne tiefgreifende Verwerfungen gelingen, da ein Anwachsen des kulturellen Engagements der kommunalen Ebene unseres Kulturraumes im sächsischen Vergleich ohnehin dringend geboten erscheint.
*
Wir haben keine Zeit zu verlieren! Unsere reichhaltige und lebendige Kulturlandschaft kann nur durch ein energisches Umsteuern bewahrt werden. Einzelne wenige Leuchttürme der kulturellen Verantwortung können dies nicht schaffen, nur mit einem dichten Kerzenmeer gemeinsamer kommunaler Verantwortung und Solidarität wird es gelingen. Lassen Sie uns ernsthaft nachdenken!
Jetzt und gemeinsam!


Radebeul, den 20.6.2011 Bert Wendsche, Oberbürgermeister
*
(C) Nachbemerkung
Es wäre schön und wünschenswert, wenn Sie sich in diesen Diskussionsprozess einbringen würden. Bitte teilen Sie uns Ihre Gedanken, Anregungen, Hinweise und Kritiken gern per E-Mail (presse@radebeul.de) oder per Brief mit. Wir werden versuchen, den wesentlichen Fortgang dieses Diskussionsprozesses in geeigneter
Weise öffentlich zu machen.

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