Seit dem 01.01.2011 sind die Zuständigkeiten, Lohnsteuerklasse betreffend, an die Finanzämter übergegangen. Das heißt. das Städte und Gemeinden keine Lohnsteuerkarten mehr ausstellen.
Die Papierlohnsteuerkarte wurde für 2010 letztmalig ausgestellt und gilt für 2011 weiter.
Wer keine Lohnsteuerkarte hat, diese verloren hat bzw. eine benötigt, muss sich an das zuständige Finanzamt wenden.
Seit dem 01.01.2011 ist das Finanzamt auch für alle Eintragungen und Änderungen auf der Lohnsteuerkarte zuständig.