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Gehölzschnittverbot ab 01.März

Donnerstag, 10.03.2011


Wir weisen darauf hin, dass ab 01. März das Gehölzschnittverbot gilt, um die Störung von Brutvögeln zu verhindern. Weiterführende Informationen gibt es unter folgendem Link:


http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/159280



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