Sprache: Deutsch | English
Wir weisen darauf hin, dass ab 01. März das Gehölzschnittverbot gilt, um die Störung von Brutvögeln zu verhindern. Weiterführende Informationen gibt es unter folgendem Link:
http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/159280
Zurück zur Übersicht Archiv 2011