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Das Rechts- und Ordnungsamt informiert

Donnerstag, 10.03.2011

Hinweise zur Gehwegreinigungspflicht /Beseitigung Streugut

Hiermit möchten wir alle Grundstückseigentümer oder deren Beauftragte darauf hinweisen, dass sie nach § 3 und 5 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und das Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Großen Kreisstadt Radebeul verpflichtet sind, die am Grundstück angrenzenden Gehwege
bzw. in Ermangelung eines Gehweges die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen in der Breite von 1,5 m, gemessen von der Grundstücksgrenze aus, auf eigene Kosten jederzeit
in einem sauberen Zustand zu halten.
Die Flächen sind bei Bedarf, mindestens jedoch einmal wöchentlich, zu kehren, von Gras, Wildkräutern und Laub zu säubern bzw. in einem gepflegten Zustand zu halten.
Insbesondere sind die Rückstände des im Winter zum Abstumpfen der Gehwege verwendeten Streugutes wie Sand, Split etc. zu entfernen, da besonders bei asphaltierten oder gepflasterten Gehwegen durch aufgebrachten
Sand oder Split erhöhte Rutsch- und somit Unfallgefahr besteht.
Beachten Sie bitte, dass auch die Schnittgerinne (Rinnsteine) Bestandteil des Gehweges sind und ebenfalls vom Streugut befreit werden müssen (Ausnahmen siehe vorgenannte Satzung).


Hinweis zur Hausmüllentsorgung /Bezug von Restabfallsäcken

Sollte das Volumen der im Grundstück befindlichen Restabfallbehälter kurzzeitig einmal nicht ausreichen, können alternativ Restabfallsäcke für die Entsorgung des Hausmülls verwendet werden.
Diese können für 5,00 € pro Stück erworben werden, beinhalten gleichzeitig die Entsorgung und sind in Verbindung mit der Entleerung der im Grundstück vorhandenen Restmülltonnen bereitzustellen. Restabfallsäcke erhalten
Sie auf allen Wertstoffhöfen sowie in der Geschäftsstelle des ZAOE, Meißner Straße 151a und im Wertstoffhof der Firma NERU, Gartenstraße 38 in Radebeul.
Ab sofort können diese auch im Rechts- und Ordnungsamt der Großen Kreisstadt Radebeul, Pestalozzistraße 4, zu den regulären Öffnungszeiten erworben werden.


Monika Michael, Rechts- und Ordnungsamt
SG Ordnung und Sicherheit

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