Jahreszeitenbedingt werden im Herbst die Gehwege verstärkt von Laub und heruntergefallenen Baumfrüchten wie Eicheln, Kastanien usw. verschmutzt.
Aus diesem Grund weist das Rechts- und Ordnungsamt alle Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragte darauf hin, dass verstärktes Augenmerk auf die alsbaldige Entfernung der Verschmutzungen gerichtet
werden sollte.
Gemäß der »Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und das Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Großen Kreisstadt Radebeul«, sind die Anlieger verpflichtet, die Reinigungsflächen wie Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege bzw. in Ermangelung eines Gehweges, die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande einer öffentlichen Straße (1,5 Meter von der Grundstücksgrenze) auf eigene Kosten jederzeit in einem sauberen Zustand zu halten. Besonders nasses oder auf Kopfstein- und Kleinpflaster liegendes Laub sowie herumliegende Eicheln oder Kastanien können eine Gefährdung der Gehwegsicherheit darstellen, da die Gefahr des Ausrutschens besteht.
Auch wenn die Gehwegbenutzer ihr Verhalten den Witterungsbedingungen entsprechend anpassen sollten, haften für
Sach- oder Personenschäden, welche aufgrund mangelhafter Durchführung der Anliegerpflichten entstehen, jeweils die
Grundstückseigentümer.
Angefallenes Laub oder Baumfrüchte können u.a. während der Grünschnittsammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) am 12. November 2011 an den Sammelplätzen(siehe unten) kostenlos abgegeben werden.
Des Weiteren werden Grünabfälle auch auf allen Wertstoffhöfen des ZAOE, siehe Seite 1 und 14 Abfallkalender 2011 sowie auf privaten Wertstoffhöfen oder bei der Humuswirtschaft in Dresden-Kaditz entgegengenommen (kostenpflichtig).
Sammelplätze für Grünschnittsammlung am 12. November 2011:
Am 3.12.2011 besteht nochmal die Möglichkeit der kostenlosen Grünschnittabgabe auf dem Wertstoffhof der Firma NERU, Gartenstraße
Monika Michael
Rechts- und Ordnungsamt