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Übermittlungssperren bitte in der Meldebehörde beantragen

Mittwoch, 23.02.2011

Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht möchten, dass das Geburtstagsjubiläum (ab 70. Geburtstag) in der Tageszeitung veröffentlicht wird, haben die Möglichkeit, der Übermittlung der Daten durch die Meldehörde zu wiedersprechen.
Allerdings muss dies auch in der Meldebehörde und nicht bei den Tageszeitungen geltend gemacht werden!
Die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes Einwohnermeldewesen, Pestalozzistraße 8 (Erdgeschoss) stehen gern für Rückfragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Im Amtsblatt März 2010 wird nocheinmal gesondert auf die Möglichkeiten der Übermittlungssperren hingewiesen.

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