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Zusammenlegung der Wohngeldbehörden Coswig und Radebeul

Sonntag, 29.08.2010

Die in der Vergangenheit gesammelten guten Erfahrungen hinsichtlich einer engen kommunalen Zusammenarbeit zwischen den Großen Kreisstädten Coswig und Radebeul haben beide Städte veranlasst, die Zusammenarbeit
auch auf die Wohngeldbearbeitung auszudehnen.
Für den Bürger bleiben die bisherigen Anlaufstellen in Coswig und Radebeul erhalten. Die Bürger in Coswig werden auch weiterhin von Frau Biele und Frau Birnstengel betreut. Für die Radebeuler stehen weiterhin Frau Gommlich,
Frau Rieke und Frau Zill bereit.
Wir bitten darum, diese räumlichen Zuständigkeiten auch künftig zu beachten, da die Akten nur in den jeweiligen Städten geführt werden.
Änderungen werden im internen Ablauf vorgenommen. Die Funktion der Wohngeldbehörde wird künftig von der Stadt Radebeul wahrgenommen. Diese erlässt die Bescheide. 50 % der Fallbearbeitungen sind von einer zweiten Kraft gegenzuprüfen. Dies ist bei zwei bzw. drei (überwiegend) Teilzeitkräften in der Urlaubszeit bzw. bei Krankheit
natürlich schwierig. Nach der Zusammenlegung kann dies einfacher gewährleistet werden.
Nur Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern haben die Verpflichtung Wohngeld, zu bearbeiten. Coswig wird in den nächsten Jahren voraussichtlich unter diese Einwohnergrenze sinken. Durch die Zusammenlegung kann auch künftig die Aufgabenwahrnehmung vor Ort erfolgen.
Nach Genehmigung der Zweckvereinbarung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Meißen und die Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt erfolgt ab 1. September 2010 die Zusammenlegung und gemeinsame
Bearbeitung.

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