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Nutzung öffentlicher Papierkörbe

Donnerstag, 20.05.2010

Aus gegebenem Anlass weist das Rechts- und Ordnungsamt darauf hin, das die öffentlichen Papierkörbe nicht für die Entsorgung von Privathausmüll oder Gewerbeabfällen vorgesehen sind.
Leider gibt es immer wieder Bürger, welche regelmäßig Einkaufstüten mit Privathausmüll in den öffentlichen Papierkörben entsorgen, um ihrerseits Müllentsorgungsgebühren zu sparen.
Die Kosten für die Leerung der Papierkörbe und Entsorgung dieser Abfälle gehen jedoch nicht nur zu Lasten des städtischen Haushaltes sondern treffen indirekt auch jeden Steuerzahler der Stadt Radebeul, da Steuern als Einnahmen in den städtischen Haushalt fließen aus welchem auch die Ausgaben gedeckt werden müssen.
Gemäß Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Radebeul stellt das Einbringen von Privatabfällen in öffentliche Papierkörbe gem. § 18 (1), Ziffer 9 i.V.m. § 7 (4) eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach § 18 (3) Polizei -
verordnung mit einer Geldbuße geahndet werden. Hinweise zu Verursachern nimmt das Rechts- und Ordnungsamt gern entgegen.

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