Am 01.09.10 wurde im Sächsischen Landtag das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes beschlossen. Es beinhaltet u.a. Regelungen zur Lockerung des Baumschutzes. Diese Neuregelungen können von den Bürgern jedoch erst nach Veröffentlichung des Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt genutzt werden, was bisher noch nicht erfolgt ist. Erst dann ist auch der genaue Wortlaut des Gesetzestextes bekannt.
Interessierte Bürger können direkt unter www.smul.sachen.de unter "Aktuelles" die Kernpunkte zu diesem neuen Gesetz nachlesen.