Entsprechend dem Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 62 »Wohnbebauung Waldstraße« und hierbei insbesondere dem speziellen Artenschutzbeitrag ist es erforderlich, in dem Plangebiet frühzeitig - ohne dass das Planverfahren abgeschlossen ist - vorbereitende Maßnahmen zur Sicherung des Artenschutzes
vorzunehmen. Als vordergründige Maßnahme ist die Errichtung eines Wildschutzzaunes vorgesehen, um den besonders zu schützenden Tierarten sicheren Lebensraum zu bieten und hier besonders die in dem Gebiet vorhandene Zauneidechsenpopulation durch Umsiedlung zu erhalten. Die Errichtung des Wildschutzzaunes beginnt im Oktober, zuvor erfolgen Arbeiten zur Schaffung der Baufreiheit bzw. Maßnahmen in der Schutzfläche. Verantwortlich für die Errichtung des Zaunes ist der Vorhabenträger des Planvorhabens, die Jungeheide GmbH; die Planung wurde von dem Landschaftsbüro Dr. Heinrich aus Radebeul vorgenommen, ausgeführt wird die Maßnahme durch die AG Naturschutzinstitut Region Dresden e.V.
Uwe Queißer,
Referent für Standortentwicklung