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Gehwegreinigung und Beseitigung von Hundekot gemäß Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und das Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Großen Kreisstadt Radebeul

Montag, 10.05.2010

Wiederholt möchten wir alle Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass das im Winter zum Abstumpfen der Gehwege verwendete Streugut wie Sand, Split etc. zu beseitigen ist.
Bei vielen Gehwegen ist dies noch nicht erfolgt. Besonders bei asphaltierten oder gepflasterten Gehwegen besteht dadurch erhöhte Rutsch- und somit Unfallgefahr.
Beachten Sie bitte, dass auch die Schnittgerinne (Rinnsteine) Bestandteil des Gehweges sind und grundsätzlich ebenfalls vom Streugut befreit werden müssen (Ausnahmen hierzu siehe § 5 o. g. Satzung).
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß § 10 Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Radebeul es den Haltern und Führern von Tieren untersagt ist, öffentliche Flächen wie Straßen, Gehwege, öffentlich zugängliche Liegewiesen und Kinderspielplätze durch Tiere verunreinigen zu lassen. Dennoch durch Tiere verursachte Verunreinigungen (u.a. Hundekot), sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu beseitigen.
Kommen diese Ihrer Pflicht nicht nach und ist der Verursacher auch nicht ermittelbar, obliegt die Beseitigung dieser »Hinterlassenschaften « im Zuge der Gehwegreinigungspflicht dann dem jeweiligen Straßenanlieger.
Tierführer, welche gegen bestehende Vorschriften verstoßen, sollten freundlich aber couragiert auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. Hinweise und Anzeigen nimmt das Ordnungsamt gern entgegen.

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