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Das Sachgebiet Einwohnermeldewesen informiert: Der neue Personalausweis

Montag, 06.09.2010

Ab dem 1. 11. 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat bundesweit eingeführt. Er enthält wie der bisherige Ausweis verschiedene Sicherheitsmerkmale, um eine hohe Fälschungssicherheit zu gewährleisten.
Der neue Personalausweis dient auch weiterhin als hoheitliches Dokument dem Identitätsnachweis und verfügt über drei neue Funktionen:

  •   Speicherung biometrischer Merkmalein Form des Lichtbildes und freiwilligerFingerabdrücke
  •   Elektronischer Identitätsnachweis(eID-Funktion)
  •   qualifizierte elektronische Signatur(QES)

Die neuen elektronischen Funktionen werden über einen Computerchip, der sich im Inneren des Ausweises befindet, realisiert.
Jeder Personalausweis, der bis zum 31. 10.2010 in der bisherigen Form ausgestellt wird, behält bis zu seinem Ablauf die Gültigkeit.
Weiterführende umfassende Informationen finden Sie im Internet unter: www.personalausweisportal.de

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