Die Beratung zu Wohngeldanträgen findet ab Februar zu den Sprechzeiten dienstags 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr sowie donnerstags 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr statt.
Zu den Sprechzeiten montags 9.00 bis 12.00 Uhr und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr werden Anträge und fehlende Unterlagen im Sekretariat angenommen. Eine Beratung ist an diesen beiden Tagen nicht möglich.
Sollte die Wahrnehmung der Sprechzeiten mit Beratung an o.g. Tagen nicht möglich sein, kann auch telefonisch ein Beratungstermin unter 8311 811 vereinbart werden.