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Bauvoranfrage ist nicht gleich Bauantrag !

Mittwoch, 17.03.2010

Im Artikel der Sächsischen Zeitung vom 12. März 2010 wurde der Anschein erweckt, die TLG hätte von der Stadt Radebeul bereits eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes erhalten.

Auf Nachfrage im zuständigen Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt stellt sich jedoch heraus, dass bei der Stadt Radebeul lediglich eine Bauvoranfrage beantragt wurde. "Dies dient lediglich dazu, zu einzelnen Fragen eines geplanten Bauvorhabens rechtsverbindliche Aussagen zu erhalten bevor ein Bauantrag erarbeitet wird", so der Amtsleiter Dr. Ulrich Schröder. Die Frage nach der beabsichtigten Gebäudestellung sowie der Kubatur/ Geschossigkeit wurde z.B. abschlägig beschieden.

Ein Bauantrag zur Meißner Straße 84 liegt der Stadt Radebeul derzeit nicht vor.

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