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Informationen an die Hundebesitzer

Donnerstag, 18.06.2009

Gemäß § 10 Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Radebeul ist es den Haltern und Führern von Tieren untersagt, öffentliche Flächen durch Tiere erunreinigen zu lassen. Insbesondere sind Tiere von öffentlich zugänglichen Liegewiesen und Kinderspielplätzen fernzuhalten.


Durch Tiere verursachte Verunreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu beseitigen. Zu diesem Zweck haben Sie geeignete Hilfsmittel (z.B. Tüten, Papier o.ä.) mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Tierführer, welche gegen diese Vorschriften verstoßen, sollten freundlich aber couragiert
auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. Anzeigen nimmt das Ordnungsamt gerne entgegen, dazu müssen die Verursacher allerdings bekannt oder ermittelbar sein.


Noch ein Wort an alle Hundehalter: Mit einem verantwortungsbewussten Handeln können Sie selbst zu einem sauberen Stadtbild und wesentlich zum friedlichen Miteinander von Hunde- und Nichthundebesitzern beitragen und dafür sorgen, dass die treuen Vierbeiner gerne im Stadtgebiet gesehen werden.


Monika Michael,
Rechts- und Ordnungsamt,
Telefon 0351/ 8311 717

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