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Grundstückseigentümer erhalten Gebührenbescheid

Donnerstag, 12.03.2009

Am 20. März verschickt der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) an alle Grundstückseigentümer im Altkreis Meißen einen Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung. Bei Mietwohnungen sind diese Kosten ein Bestandteil der Nebenkostenabrechnung des Vermieters.

Der Gebührenbescheid enthält die Abrechnung für das vergangene Jahr und die Abschlagszahlungen für dieses Jahr mit zwei Fälligkeiten. Grundlage für die Berechnung der Abschlagzahlung ist das durchschnittlich verbrauchte Abfallvolumen in Liter pro Person und Woche aus dem Jahr 2008. Die Fälligkeitstermine sind auf dem Bescheid ausgewiesen. Es wird kein zweiter Gebührenbescheid erstellt.

Ein gutes Mittel, die Zahlungen nicht zu vergessen, ist das Abbuchen der Beträge vom Konto. Dem ZAOE kann jederzeit eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Verbandsseite im Internet (www.zaoe.de) unter dem Button Formulare zu finden. Auch beim jeweiligen Geldinstitut kann eine entsprechende Ermächtigung erteilt werden.
Es besteht immer die Möglichkeit, die Einzugsermächtigung zu widerrufen.

Für Fragen zum Gebührenbescheid hat der ZAOE spezielle Sprechzeiten im Landratsamt Meißen auf der Brauhausstraße eingerichtet. So ist am 24. und 31. März sowie am 7. und 14. April jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr ein Mitarbeiter vor Ort im Zimmer 1.41.

 

Die Sprechzeiten in der Geschäftsstelle in Radebeul auf der Meißner Straße 151 a sind wie folgt:
Montag: 8.30 bis 11.30 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 8.30 bis 11.30 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

 

Telefonische Rückfragen:
Service-Telefon: 0351 4040450
Gebührenstelle: 0351 40404-321, -322, -329.

 

Geschäftsstelle des ZAOE
Tel.: 0351 40404800, presse@zaoe.de, www.zaoe.de

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