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Familienforschung jetzt erleichtert

Samstag, 30.05.2009

Immer mehr Menschen interessieren sich dafür, wer ihre Vorfahren waren, wann sie lebten, welchen Beruf sie hatten und aus welchen Orten sie stammten. Dieses Interesse ist bei vielen Menschen vorhanden, aber leider werden die eigenen Eltern wenig oder gar nicht gefragt und den Kindern wird kaum
etwas erzählt. Spätestens wenn im eigenen Familienalbum geblättert wird, tauchen die ersten Fragen auf: Wer ist das?... usw.


Oft ist es aber zu spät, wenn man schließlich doch anfängt ernsthaft zu recherchieren, weil die eigenen Eltern oder Großeltern nicht mehr leben. Das ist eigentlich sehr schade, denn die persönlichen Erlebnisse eines Menschen prägen sich viel leichter ein und könnten dann an Kinder oder Enkel weitergegeben werden und damit die »Vergangenheit lebendig« machen. »Wenn man weiß, woher man kommt, kann man leichter entscheiden, wohin man geht«.


Viele Menschen vergangener Generationen sind aus der Lößnitz verschwunden, aber manchmal kommen Enkel an die Orte ihrer Vorfahren zurück und lassen sich erneut hier nieder.  Aus diesem Grunde ist die Beschäftigung mit der eigenen Familiengeschichte ein interessantes Hobby geworden, dessen Ausübung ab 1. 1. 2009 erleichtert wurde.


Die wichtigste Quelle für die Ahnenforschung sind die Personenstandsunterlagen also Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. In diesen Unterlagen erfährt man genau, wann jemand geboren ist, geheiratet hat oder gestorben ist. Noch weitere Informationen können aus den Registern entnommen werden, z. B. wer die Anzeige beim Standesamt vorgenommen hat oder welchen Beruf die Vorfahren hatten. Bis zum 31.12. 2008 konnten Bürger nur die direkte verwandtschaftliche Linie über das Standesamt erforschen. Sogenannte Nebenlinien wie Onkels, Tanten, Nichten/Neffen oder Cousins/Cousinen waren tabu und Auskünfte daraus nicht gestattet. Es war auch egal, ob diese Verwandten noch gelebt haben oder nicht. Aber jetzt ist alles etwas einfacher geworden, was im sogenannten »Informationszeitalter" auch längst überfällig war.


Zum 1. Januar 2009 ist ein neues Personenstandsgesetz in Kraft getreten, was unmittelbare Auswirkungen auf die kommunalen Archive, auch auf das Stadtarchiv Radebeul, hat. Das große Ziel dieses Gesetzes ist der Übergang der Papierregister in die elektronische Form, dem Trend unserer Zeit, der bereits im Einwohnermeldewesen oder Gewerbeanmeldungswesen Einzug gehalten hat.


Folgende Personenstandsunterlagen sind in die Zuständigkeit des Stadtarchivs Radebeul übergegangen:

  • Geburtsregister 1876 - 1899
  • Heiratsregister 1876 - 1929
  • Sterberegister 1876 - 1979 einschließlich der dazugehörigen Sammelakten und Namensverzeichnisse.

Jedes Jahr kommt dann der nächste folgende Jahrgang dazu. Der Datenschutz jedes einzelnen wird gewahrt über die festgelegten Fristen. Wer schon 30 Jahre tot ist, muss nicht mehr so streng geschützt werden wie ein lebender Mensch. Außerdem dienen öffentliche Archive der Forschung und Bildung und ermöglichen der Öffentlichkeit die Auseinandersetzung mit Geschichte, Kultur und Politik. Zu diesem Zweck erhält jedermann Zugang zu öffentlichen
Archiven unter bestimmten Bedingungen, wenn in Unterlagen Daten inzwischen Verstorbener vorhanden sind.


Wir sind sehr froh über diese neuen Regelungen, denn sie ermöglichen leichter Forschungen über Persönlichkeiten unserer Stadt, die bisher nicht so einfach realisierbar waren. 

Folgende Leistungen bieten wir interessierten Bürgern an:

  • Auskünfte aus den Personenstandsregistern und Sammelakten
  • Anfertigung einer Kopie aus den Registern ggf. mit Beglaubigung.


Die Gebühren sind analog dem Radebeuler Standesamt, um dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu entsprechen.

Die Personenstandsbücher verbleiben vorerst in den Räumen des Standesamtes. Aus diesem Grunde müssen wir alle Interessierten um eine
Voranmeldung bzw. eine schriftliche Anfrage per Brief, Fax oder E-Mail bitten. Diese wird zeitnah realisiert und kann in Absprache auch außerhalb der generellen Öffnungs zeiten erfolgen.


Annette Karnatz, Stadtarchiv

 Stadtarchiv 

 

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