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Ergebnisse der Verkehrsschau Kaditzer Straße

Donnerstag, 17.09.2009

Am 17.08.2009 wurde auf Grund des Antrags der Stadt Radebeul zur fachaufsichtlichen Überprüfung der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses (Beschluss: SEA 28/09-04/09) vom 22.06.2009 zur zukünftigen Verkehrsführung in der Kaditzer Straße eine Verkehrsschau unter Teilnahme von Vertretern der Landesdirektion Dresden, der Polizeidirektion Oberes Elbtal sowie der Stadt Radebeul durchgeführt. Das Protokoll der Verkehrsschau wurde zwischenzeitlich von allen Beteiligten bestätigt und ist somit verbindlich.

 

  • (a) rechtlicher Hinweis

Die Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde durch die Stadtverwaltung Radebeul ist nach § 44 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit § 4 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes eine sog. Weisungsaufgabe.

"Vor diesem rechtlichen Hintergrund kommt eine Beschlussfassung des Radebeuler Gemeinderates über die in der Kaditzer Straße erforderlichen verkehrlichen Maßnahmen nicht in Betracht."

Fazit: Der Beschluss des Stadtentwicklungsauschusses ist wegen Unzuständigkeit daher nichtig.

 

  • (b) verkehrsorganisatorische Festlegungen
    • "Für die Kaditzer Straße wird nach einem fast zweijährigen Verkehrsversuch endgültig eine Einbahnstraße angeordnet. Befahrbar ist die Straße dann von Süd nach Nord."
    • "Für die Friedhofstraße zwischen Kötzschenbrodaer Straße und der Serkowitzer Straße wird eine Einbahnstraße angeordnet. Befahrbar wird diese Straße von Nord nach Süd sein."

 

  • (c) Grund der Entscheidung

"Grund für diese Neuorganisation des Verkehrs ist der während der Durchführung des Verkehrsversuchs zu verzeichnende starke Rückgang der erfassten Verkehrsunfälle in der Kaditzer Straße selbst, aber auch in den Knoten Schildenstraße/Pestalozzistraße und Meißner Straße/Schildenstraße. Besonders für den Knoten Schildenstraße/Pestalozzistraße besteht ein ursächlicher Zusammenhang zum v.g. Verkehrsversuch."

 

  • (d) daraus resultierende bauliche Aufgaben für die Stadt als Träger der Straßenbaulast
    • Kaditzer Straße: Herrichtung eines einseitigen durchgängigen Gehweges, der zukünftig das Befahren mit Kinderwagen bzw. Rollstuhl ermöglicht;
    • Friedhofstraße: Anlage eines einseitigen Gehweges. Dabei ist mit den betroffenen Grundstückseigentümern vorab eine ggf. erforderliche Veränderung der Grundstücksandienung abzusprechen und auf Kosten der Stadt zu realisieren

 

Fazit:
Oberbürgermeister Bert Wendsche betont: "Die eindeutige Aufzeigung der gesetzlichen Grenzen der Befassungs- und Entscheidungskompetenz des Stadtrates durch die Fachaufsicht ist ernüchternd, aber sie schafft auch größere Rechtssicherheit."

Hinsichtlich der inhaltlichen Festlegungen der Fachaufsichtsbehörde erklärt Herr Ingolf Zill als Leiter der unteren Straßenverkehrsbehörde: "Die inhaltlichen Festlegungen bestätigen die Position der Stadtverwaltung. Neben dem Belang der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit ein wesentliches Entscheidungskriterium. Dies kann auch durch Mehrheitsentscheidungen nicht außer Kraft gesetzt. Unser Ziel wird es nun sein, die Festlegungen so rasch als möglich umzusetzen."

 

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