Am 17.08.2009 wurde auf Grund des Antrags der Stadt Radebeul zur fachaufsichtlichen Überprüfung der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses (Beschluss: SEA 28/09-04/09) vom 22.06.2009 zur zukünftigen Verkehrsführung in der Kaditzer Straße eine Verkehrsschau unter Teilnahme von Vertretern der Landesdirektion Dresden, der Polizeidirektion Oberes Elbtal sowie der Stadt Radebeul durchgeführt. Das Protokoll der Verkehrsschau wurde zwischenzeitlich von allen Beteiligten bestätigt und ist somit verbindlich.
Die Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde durch die Stadtverwaltung Radebeul ist nach § 44 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit § 4 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes eine sog. Weisungsaufgabe.
"Vor diesem rechtlichen Hintergrund kommt eine Beschlussfassung des Radebeuler Gemeinderates über die in der Kaditzer Straße erforderlichen verkehrlichen Maßnahmen nicht in Betracht."
Fazit: Der Beschluss des Stadtentwicklungsauschusses ist wegen Unzuständigkeit daher nichtig.
"Grund für diese Neuorganisation des Verkehrs ist der während der Durchführung des Verkehrsversuchs zu verzeichnende starke Rückgang der erfassten Verkehrsunfälle in der Kaditzer Straße selbst, aber auch in den Knoten Schildenstraße/Pestalozzistraße und Meißner Straße/Schildenstraße. Besonders für den Knoten Schildenstraße/Pestalozzistraße besteht ein ursächlicher Zusammenhang zum v.g. Verkehrsversuch."
Fazit:
Oberbürgermeister Bert Wendsche betont: "Die eindeutige Aufzeigung der gesetzlichen Grenzen der Befassungs- und Entscheidungskompetenz des Stadtrates durch die Fachaufsicht ist ernüchternd, aber sie schafft auch größere Rechtssicherheit."
Hinsichtlich der inhaltlichen Festlegungen der Fachaufsichtsbehörde erklärt Herr Ingolf Zill als Leiter der unteren Straßenverkehrsbehörde: "Die inhaltlichen Festlegungen bestätigen die Position der Stadtverwaltung. Neben dem Belang der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit ein wesentliches Entscheidungskriterium. Dies kann auch durch Mehrheitsentscheidungen nicht außer Kraft gesetzt. Unser Ziel wird es nun sein, die Festlegungen so rasch als möglich umzusetzen."