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Das Rechts- und Ordnungsamt informiert zur Durchführung des Winterdienstes

Dienstag, 15.12.2009

Auf Grund der nahenden Winterszeit möchten wir vorsorglich allen Grundstückseigentümern (bzw. deren Beauftragten) folgende Hinweise zur Durchführung des Winterdienstes, entsprechend der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und das Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, geben:

Für Unfälle oder Sachschäden, welche auf Grund nicht oder mangelhaft durchgeführten Winterdienstes entstehen, haftet grundsätzlich der Grundstückseigentümer.

 

Link: www.radebeul.de/Aktuelles/Aktuelle+Meldungen/Archiv+2009/Das+Rechts_+und+Ordnungsamt+informiert+zur+Durchf%C3%BChrung+des+Winterdienstes.print
Datum: 23.05.2012