In Anbetracht der bevorstehenden Osterfeiertage weist das Rechts- und Ordnungsamt ausdrücklich auf die Einhaltung der Einwurfzeiten, gem. § 7 (1) der Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Radebeul, hin.
Danach ist die Benutzung der Wertstoffcontainer an Sonn- und Feiertagen verboten. Ansonsten können Wertstoffcontainer werktags (Montag - Samstag) in
der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr benutzt werden.
Sollte es aufgrund der Nichtleerung der Behälter an den Feiertagen kurzzeitig zu Überfüllungen kommen, haben Sie bitte Verständnis und lagern Sie keine Wertstoffe außerhalb der Wertstoffcontainer ab. Dies trägt nicht nur zu einem unschönen Stadtbild bei, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit
gem. § 7 (2) Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Radebeul dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.