Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Benutzung der öffentlichen Wertstoffcontainer gemäß § 7 Abs. 1 der Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Radebeul an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet ist.
Wer dennoch an diesen Tagen die Wertstoffcontainer benutzt, handelt ordnungswidrig und kann gem. § 18 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 18 Abs. 3 Polizeiverordnung mit einer Geldbuße belangt werden.
Da die Wertstoffcontainer an den Feiertagen nicht geleert werden, kann es kurzzeitig zu Überfüllungen kommen. Bitte haben Sie dafür Verständnis und stellen
Sie keine Glas- oder andere Abfälle an den Containerstandplätzen ab. Tragen auch Sie zu einem sauberen Stadtbild bei!