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Behinderungen durch Anpflanzungen

Sonntag, 31.05.2009

Die derzeit üppige Vegetation führt verstärkt zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrsraumes. Aus gegebenem Anlass bittet deshalb das Rechts- und Ordnungsamt alle Grundstückseigentümer zu prüfen, dass Verkehrszeichen oder Straßennamensschilder durch Anpflanzungen (z.B. Bäume, Sträucher, Rank- oder Klettergewächse) nicht verdeckt werden.


Nach § 27 (2) Sächsisches Straßengesetz dürfen Anpflanzungen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 10 Sächsisches Straßengesetz dar.
Das betrifft auch in den Gehweg reichende Äste und Zweige, die den Fußgängerverkehr behindern. Als Faustregel gilt, dass der Gehweg für 2 aneinander vorbeigehende Passanten mit aufgespannten Regenschirm ohne Behinderungen nutzbar sein sollte, wenn die Gehwegbreite dies zulässt. Beim Verschnitt ist
zu beachten, dass die Äste/Zweige bei Regen tiefer hängen und entsprechend großzügiger zu beseitigen sind. Derzeit werden diesbezüglich verstärkt Kontrollen durchgeführt und die säumigen Grundstückseigentümer angeschrieben. Hinweise werden gern entgegengenommen.


Monika Michael, Rechts- und Ordnungsamt,
Telefon 0351/ 8311 717

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