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Verschnitt von Anpflanzungen

Donnerstag, 27.03.2008

Das Rechts- und Ordnungsamt weist alle Grundstückseigentümer und Straßenanlieger darauf hin, dass in den öffentlichen Verkehrsraum hängende oder aus den Grundstücken herauswachsende Anpflanzungen, wie beispielweise Hecken, Bäume, Sträucher usw. regelmäßig zu verschneiden sind.


Damit keine Behinderungen für den Fußgänger- oder Straßenverkehr bestehen, sollten die Anpflanzungen auf 2,50 m über der Gehwegoberkante bzw. auf 4,50 m über der Fahrbahnoberkante zurückgeschnitten werden. Insbesondere auf engen Straßen ist der Verschnitt der Anpflanzungen dringend erforderlich, da die Durchfahrt der öffentlichen Versorgungsfahrzeuge (wie beispielsweise Müllabfuhr) ansonsten nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Vorschriften nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz bleiben aufgrund der Verkehrssicherungspflicht unberührt.
Auskünfte erhalten Sie unter Telefon:0351/8 31 17 17

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