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Vergabeverfahren Sonnenleite zwischen Jägerhofstraße und August-Kaden-Straße

Donnerstag, 19.06.2008

  • 1. Sachverhalt:

Im genannten Straßenabschnitt sollten aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus sowohl die Trink- und Abwasserbauleistungen (Auftraggeber: Wasserversorgung und Stadtentwässerung Radebeul GmbH) als auch die Straßenbauleistungen (Auftraggeber: Stadtverwaltung Radebeul) gemeinsam realisiert werden. Daher wurde ein gemeinsames öffentliches Vergabeverfahren nach VOB vorbereitet und durchgeführt.

In der öffentlichen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 03.06.2008 sollte die Straßenbauleistung an die Firma EUROVIA vergeben werden. In der Beratung der Beschlussvorlage wurde aus den Reihen der Ausschussmitglieder
- angemerkt, dass die Baumaßnahme tatsächlich bereits begonnen wäre und
- der Verdacht eines nicht ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens sowie einer Benachteiligung Radebeuler Firmen geäußert.
Daraufhin wurde die Beschlussvorlage seitens des Sitzungsleiters, Herrn Dr. Müller (Erster Bürgermeister), zurückgezogen und eine Untersuchung der Vorwürfe zugesagt.

 

  • 2. angeordnete Untersuchungsmaßnahmen:

Durch den Oberbürgermeister wurden am 04.06.2008 folgende Maßnahmen eingeleitet:
- sofortige Einziehung sämtlicher das Vergabeverfahren betreffender Unterlagen und Übergabe an das Rechnungsprüfungsamt
- Anordnung einer umgehenden Sonderprüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
- Abforderung einer eidesstattlichen Versicherung des unter Manipulationsverdacht gestellten städtischen Mitarbeiters

 

  • 3. Ergebnisse der Sonderprüfung:
  1. Das Vergabeverfahren ist ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt worden.
  2. Mit der Vergabe an die Firma EUROVIA erhielt auch das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag.
  3. Die am Vergabeverfahren beteiligte Radebeuler Firma musste zwingend auf Grund der Abgabe eines unvollständigen Hauptangebotes (Fehlen von zwei Leistungspositionen) von der Wertung ausgeschlossen werden. „Der Auftraggeber hat kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe. Andernfalls läge eine unzulässige Ungleichbehandlung der Bieter vor.“ (Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.03.2003)
  4. Es liegen keinerlei Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Einflussnahme auf die Vergabe vor, weder gegenüber der beauftragten Firma noch gegenüber dem städtischen Mitarbeiter.
  5. Die Auftragsvergabe für alle drei Lose erfolgte durch die WSR bereits am 15.05.2008. Grundlage dafür war eine Vereinbarung zwischen Stadtverwaltung und WSR vom 27.02.2008. Über dieses Verfahren waren die Bürgermeister nicht informiert; es gab keine interne Ermächtigung der zuständigen Stadtratsgremien (hier: Stadtentwicklungsausschuss). Wegen dieses Verstoßes gegen die geltenden Bestimmungen der Hauptsatzung werden z.Zt. gegen den verantwortlichen Mitarbeiter dienstrechtliche Konsequenzen geprüft.

 

  • 4. Schlussbemerkungen:

Der Stadtrat ist seiner Kontrollfunktion gegenüber dem Verwaltungshandeln sachgerecht nachkommen. Die Forderung vorheriger Sachaufklärung ist richtig und hilfreich für eine weitere Qualifizierung des Verwaltungshandelns. Nur dies führte zur Aufdeckung des Verstoßes gegen die geltenden Zuständigkeitsregelungen.

Nicht hinnehmbar ist jedoch das öffentliche unter Manipulationsverdachtstellen von Firmen und Verwaltungsmitarbeitern. Die Folge ist eine öffentliche Vorverurteilung. Es sei nochmals betont, dass hier keinerlei Anhaltspunkte für eine Haltbarkeit derartiger Vorwürfe vorliegen.

Wir bitten daher die Firma EUROVIA um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

 

Radebeul, den 18.06.2008

 


Bert Wendsche, Oberbürgermeister

Dr. Jörg Müller, Erster Bürgermeister

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