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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Donnerstag, 27.03.2008

Das Rechts- und Ordnungsamt teilt mit, dass in der Zeit vom 1. bis zum 30. 4.2008 wieder die Ausnahmeregelung besteht, dass pflanzliche Abfälle aus privaten Kleingärten verbrannt werden dürfen. Nachfolgende Bestimmungen der Sächsischen Pflanzenabfallverordnung sind zu beachten:

  • Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist nur erlaubt, wenn eine Entsorgung durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen sowie Kompostieren, Häckseln Schreddern oder im Wertstoffhof abgeben nicht möglich oder zumutbar ist.
  • Das Verbrennen ist nur an Werktagen (Mo bis Sa) in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr und höchstens 2 Stunden täglich möglich. An Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht gestattet.
  • Gefahren oder Belästigungen der Allgemeinheit oder Nachbarschaft (insbesondere durch Rauch oder Funkenflug) sind zu vermeiden.
  • Zur Unterstützung des Feuers dürfen keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte, beschichtete oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer verwendet werden.
  • Verstöße gegen Bestimmungen der Pflanzenabfallverordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Nutzen Sie auch bitte die Möglichkeiten der Abgabe von Pflanzenabfällen in den Wertstoffhöfen oder bei den Grünabfallsammlungen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal. Die nächste Grünabfallsammlung in Radebeul ist am 19. 4. 2008. Die einzelnen Standorte und Annahmezeiten entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender bzw. der regionalen Tagespresse. Auskünfte zur Pflanzenabfallverordnung erteilt das Rechts- und Ordnungsamt, Sitz: Pestalozzistraße 4 in Radebeul, Tel. 0351/8 31 17 17 oder 0351/8 31 17 16.

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