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Schwerbehindertenangelegenheiten
Montag, 03.11.2008
Neue Zuständig- und Erreichbarkeiten
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform wurde das Amt für Familie und Soziales in Dresden aufgelöst. Zuständig (u.a. für Radebeul) ist jetzt die Außenstelle des Landratsamtes in Großenhain.
Schwerbehindertenangelegenheiten:
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Landkreis Meißen, Kreissozialamt,
SG SGB IX
Herrmannstraße 30-34
01558 Großenhain -
Telefon: (03522) 303 - ** (**entsprechende Durchwahl)
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Frau Kluttig, SG-Leiterin: - 320
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Frau Muschke, A-Fe: - 316
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Frau Müller, Ff-Ka: - 315
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Herr Nitzschner, Kb-M: - 313
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Frau Kolusch, N-Sa: - 318
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Frau Moses, Sb-Z: - 317
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Frau Goltzsch, Blindengeld u. Widersprüche: - 319
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Fax: - 322
Im Sachgebiet SGB IX des Kreisozialamtes werden bearbeitet:
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Anträge auf Feststellung einer Behinderung (Erstanträge und Änderungsanträge)
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Anträge auf Verlängerung der Gültigkeit von Schwerbehindertenausweisen bzw.
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Bescheinigungen über das Vorliegen einer Behinderung
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Anträge nach dem Landesblindengeldgesetz und Blindenhilfe
Die Antragsausgabe und Entgegennahme für Radebeuler Bürger ist wie bisher in Radebeul bei Frau Rennhack im Amt für Bildung, Jugend und Soziales, Forststraße 26 möglich, ebenso erfolgt hier die Ausgabe der Schwerbehindertenausweise und die Eintragung der Verlängerung im Ausweis nach Vorlage des Bescheides. Nachfragen zum Bearbeitungsstand sind jedoch direkt an das Kreissozialamt zu richten.
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