Bürgerinnen und Bürger der Stadt Radebeul, die das Ehrenamt eines Schöffen bzw. Jugendschöffen für die Amtsperiode 2009 bis 2013 übernehmen wollen, können sich ab sofort bis zum 31. 3. 2008 bei der Stadtverwaltung Radebeul bewerben.
Schöffe bzw. Jungendschöffe kann jeder deutsche Staatsbürger werden, der am 1. 1.2009 das 25. Lebensjahr aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet hat, mindestens zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Radebeul wohnt, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt, nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist und gegen den kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt bzw. in der Jugenderziehung erfahren sein. Dies gilt auch als erfüllt, wenn potenzielle Kandidaten sich für die Jugendarbeit interessieren und / oder im privaten oder beruflichen Bereich mit Jugendlichen zu tun haben.
Zum Amt des Schöffen bzw. Jugendschöffen sollen nicht Personen berufen werden, die gesundheitlich dazu nicht geeignet oder in Vermögensverfall geraten sind, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder die wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nicht geeignet sind. Ferner sollen u. a. nicht berufen werden Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche
Bewährungs- und Gerichtshelfer, Religionsdiener sowie Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlaglisten noch andauert.
Da ein Blatt mit persönlichen Angaben und eine Erklärung zu unterschreiben sind, sollte die Bewerbung zu den üblichen Sprechzeiten persönlich erfolgen bei:
Stadtverwaltung Radebeul
Rechts- und Ordnungsamt
Frau Weißmantel
Pestalozzistraße 4, 01445 Radebeul
Telefon 0351/ 8311 716
Die Bewerbungsformulare liegen an der Pforte des Rathauses (Pestalozzistr. 6) aus oder können
hier
aus dem Internet herunter geladen werden.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag (außer Mittwoch) von 9.00 bis 12.00 Uhr
und Dienstag und Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.