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Neue verkehrsrechtliche Maßnahmen

Donnerstag, 04.12.2008

Auf der Winzerstraße zwischen der Heinrich-Zille-Straße und der Moritzburger Straße werden in Kürze neue verkehrsrechtliche Maßnahmen wirksam. Diese beinhalten:

  1. Verkehrsfreigabe der Winzerstraße für sämtlichen Fahrzeugverkehr für beide Fahrtrichtungen. Ausnahme bildet die Zufahrt von der Moritzburger Straße in die Winzerstraße hinein. Diese wird auch weiterhin nur für Radfahrer möglich sein.
  2. für alle, auf dem Abschnitt der Winzerstraße zwischen der Heinrich-Zille-Straße und der Moritzburger Straße befindlichen Kreuzungen bzw. Einmündungen wird die Hauptstraßenregelung für die Winzerstraße abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann "rechts-vor-links".
  3. Für die Einmündung der Heinrich-Zille-Straße in die Winzerstraße wird die Hauptstraßenführung geändert. Zukünftig verläuft die Hauptstraße von der Winzerstraße (von der Paradiesstraße her kommend)in die Heinrich-Zille-Straße hinein. Mit dieser Änderung wird den bereits heute existierenden Verkehrsströmen Rechnung getragen. Fahrzeuge von der Winzerstraße in Richtung Paradiesstraße müssen an dieser Einmündung zukünftig die Vorfahrt, für Fahrzeuge welche von der Heinrich-Zille-Straße kommen, beachten.
  4. Für die Gebiet zwischen der Moritzburger Straße, der Heinrich-Zille-Straße, der Dr.-Rudolf-Friedrich-Straße und den Lößnitzhängen sowie zwischen der Dr.-Rudolf-Friedrich-Straße, der Heinrich-Zille-Straße, der Paradiesstraße und der Straße der Jugend werden die jeweils schon vorhandenen "Zonen-30 km/h" erweitert, d.h. die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort immer 30 km/h.
  5. Die Verkehrsbehörde behält sich vor, bei Erfordernis auf der Winzerstraße partiell zusätzlich Halte- bzw. Parkverbote anzuordnen.
    Mittels dieser komplexen verkehrsrechtlichen Maßnahmen soll für die Niederlößnitz eine weitere Verkehrsberuhigung erzielt und folglich die Wohnqualität erhöht werden.

Als posiver Nebeneffekt bliebe noch zu nennen, dass mehr als 80 Verkehrszeichen entfernt werden können.

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