Sachsen richtet ein Kommunales Kernmelderegister (KKM) ein, dass ab dem 1. Oktober 2008 seinen Betrieb aufnehmen wird. Damit ergibt sich die Möglichkeit, über das Internet eine einfache Melderegisterauskunft abzufordern.
Jeder Einwohner mit vollendetem 18. Lebensjahr hat das Recht, der Melderegisterauskunft mittels automatisiertem Abruf über das Internet (§32 Abs. 4 SächsMG) zu widersprechen.
Diesen Widerspruch können Sie im
Sachgebiet Einwohnermeldewesen,
Pestalozzistraße 8 einlegen.