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Mögliche Übermittlungssperren

Montag, 29.12.2008

Das Sachgebiet Einwohnermeldewesen informiert


Jeder volljährige Bürger der Stadt Radebeul hat die Möglichkeit sich folgende Übermittlungssperren im Melderegister der Stadt Radebeul eintragen zu lassen:

  •  Widerspruch gegen Übermittlung von Daten an Religionsgesellschaften (§ 30 Abs. 2 SächsMG)
  •  Widerspruch gegen Übermittlung von Daten bei Altersjubiläen (§ 33 Abs. 2 SächsMG)
  •  Widerspruch gegen Übermittlung von Daten an Parteien (§ 33 Abs. 1 SächsMG)
  •  Widerspruch gegen Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (§ 33 Abs. 3 SächsMG)
  •  Widerspruch gegen Übermittlung von Daten bei Ehejubiläen (§ 33 Abs. 2 Sächs MG)
  •  Widerspruch gegen Melderegisterauskunft mittels automatisiertem Abruf über das Internet (§ 32 Abs. 4 und 5 SächsMG) - hier können auch die Eltern für ihre minderjährigen Kinder den Widerspruch vornehmen

Ein Formular dafür finden Sie auf unserer Internetseite oder direkt im Sachgebiet.

Bereits eingetragene Übermittlungssperren behalten ihre Gültigkeit.

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