Aufgrund des derzeit verstärkten Laubfalles weist das Rechts- und Ordnungsamt alle Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragte darauf hin, dass gemäß der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und das Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Großen Kreisstadt Radebeul, die
Gehwege, gemeinsamen Geh- und Radwege bzw. in Ermangelung eines Gehweges die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande einer öffentlichen Straße (1,5 m von der Grundstücksgrenze) jederzeit in einem sauberen Zustand zu halten sind. Das bedeutet nicht, dass jedes einzelne Blatt sofort entfernt werden muss. Es sollte jedoch verstärktes Augenmerk auf die alsbaldige Entfernung des Laubes gerichtet werden, da besonders nasses
oder auf Kopfstein- und Kleinpflaster liegendes Laub eine erhöhte Rutschgefahr und somit eine Unfallquelle darstellt. Für eventuell entstandene Sach- oder Personenschäden haften die jeweiligen Grundstückseigentümer.
Angefallenes Laub kann u.a. an den im Abfallkalender des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) benannten Terminen und Sammelstellen (siehe unten) abgegeben werden. Des Weiteren werden Grünabfälle auch auf allen Wertstoffhöfen des ZAOE, auf privaten Wertstoffhöfen und bei der Humuswirtschaft Kaditz entgegengenommen (kostenpflichtig).
Standorte:
Zusätzliche Abgabemöglichkeiten bestehen am 29.11. und 6.12.2008: