Das Rechts- und Ordnungsamt bittet alle Grund stückseigentümer darauf zu achten, dass zu den öffentlichen Versorgungsleitungen der Straßenbeleuchtung ein Schutzabstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Bäume und Sträucher, welche mit ihren Zweigen in den Schutzbereich ragen, sind durch den Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten entsprechend einzukürzen bzw. zu verschneiden. Ansprechpartner für Auskünfte und eventuell
erforderliche Stromabschaltungen ist Herr Berthold (Stadtbeleuchtung), telefonisch zu erreichen unter 0351/8 30 10 90.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass keine Verkehrszeichen oder Hinweisschilder durch im Grundstück befindliche Anpflanzungen (Bäume / Sträucher) verdeckt werden.