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Hinweise zur Entsorgung von »Gelben Säcken«

Mittwoch, 25.06.2008

Aufgrund von Bürgerbeschwerden möchte das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt   Radebeul darauf hinweisen, dass die »Gelben Säcke«
grundsätzlich nur am eigenen Grundstück zur Abholung bereitzustellen sind. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei fehlenden Zufahrtsmöglichkeiten, können in Absprache mit dem zuständigen Entsorger andere Abholplätze festgelegt werden.

»Gelbe Säcke«, welche unberechtigt über einen längeren Zeitraum auf Gehwegen, Straßen oder öffentlichen Plätzen lagern, stellen eine ungenehmigte Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes dar. Grundstückseigentümer oder Verursacher können deshalb (auch im Nachhinein) mit einer Sonder-
nutzungsgebühr belangt werden.

Die Säcke sind am Abholtag, frühestens jedoch am Vorabend, am Gehwegrand zur Entsorgung bereitzustellen. Es ist darauf zu achten, dass Fußgänger oder Fahrzeuge nicht behindert oder gefährdet werden. Bitte achten Sie darauf, dass in den »Gelben Säcken« nur Abfälle, welche mit dem gelben Punkt gekennzeichnet sind, entsorgt werden. Dazu gehören u. a. Flaschen aus Kunststoff, Tragetaschen und Beutel aus Folie, Einwickelfolie, Kunststoffbecher, Styroporverpackungen, Getränkekartons, Konserven und Getränkedosen aus Weißblech oder Aluminium, Aluschalen und Alufolien. Gegenstände aus Kunststoff wie z.B. Gartenstühle oder Kinderspielzeug, welche nicht ausdrücklich mit dem gelben Punkt gekennzeichnet sind, gehören nicht in den gelben
Sack sondern in die Hausmülltonne oder auf den Sperrmüll. Derzeit fallen außerdem saisonbedingt wieder verstärkt Pflanztöpfe oder -paletten an, diese gehören ebenfalls nicht in die Gelben Säcke sondern können in den Blumengeschäften, Gärtnereien oder Baumärkten wieder abgegeben werden bzw. sind
in der Restmülltonne zu entsorgen.

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