Der Sächsische Landtag hat 2007 das Gesetz über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen beschlossen. Die verpflichtende Umstellung für die Kommunen im Freistaat Sachsen auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen ist ab dem Jahr 2013 vorgesehen und bindend.
Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Regelungen wurde am 17. Oktober 2008 unter Leitung von Kämmerin Kerstin Kramer eine Projektarbeitsgruppe
»Doppik« gebildet. Diese Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, maßgeblich mit klaren Zielstellungen, sowohl zeitlich als auch fachlich inhaltlich, die Einführung der Doppik zu begleiten, durchzusetzen und letztendlich dafür die Verantwortung für die Umsetzung /Einführung zu übernehmen.
Die Einführung erfolgt in mehreren Phasen mit klar abgesteckten Zielstellungen mit einem Zeitplan, welcher zur 1. Projektgruppenberatung beschlossen werden sollte. Elemente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind: