Wir weisen vorsorglich alle Gastwirte und Betreiber von Vergnügungsstätten, insbesondere von Diskotheken und Spielhallen, darauf hin, dass entsprechend § 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) am Karfreitag (21. 3. 2008) öffentliche Tanzveranstaltungen und andere
öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieses Tages zuwiderlaufen, verboten sind. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbotsvorschrift
können gemäß § 8 des SächsSFG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Für Fragen steht Ihnen das Sachgebiet Ordnung und Sicherheit der Stadtverwaltung Radebeul unter der Rufnummer 0351/ 8311 712 gern zur Verfügung.