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Das Rechts- und Ordnungsamt informiert zu Volkstrauertag, Buß- und Bettag und Totensonntag

Donnerstag, 30.10.2008


 

Wir weisen vorsorglich alle Gastwirte und Betreiber von Vergnügungsstätten, insbesondere von Diskotheken und Spielhallen, darauf hin, dass entsprechend § 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) am Volkstrauertag (16.11.2008), am Buß- und Bettag (19.11.2008) und am Totensonntag (23.11.2008) öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieses Tages zuwiderlaufen, verboten sind.

Verstöße gegen diese Verbotsvorschrift können gemäß § 8 des SächsSFG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Für Fragen steht Ihnen das Sachgebiet Ordnung und Sicherheit der Stadtverwaltung Radebeul unter der Rufnummer 0351/ 8311 712 gern zur Verfügung.


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