Wir weisen vorsorglich alle Gastwirte und Betreiber von Vergnügungsstätten, insbesondere von Diskotheken und Spielhallen, darauf hin, dass entsprechend § 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) am Volkstrauertag (16.11.2008), am Buß- und Bettag (19.11.2008) und am Totensonntag (23.11.2008) öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieses Tages zuwiderlaufen, verboten sind.
Verstöße gegen diese Verbotsvorschrift können gemäß § 8 des SächsSFG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Für Fragen steht Ihnen das Sachgebiet Ordnung und Sicherheit der Stadtverwaltung Radebeul unter der Rufnummer 0351/ 8311 712 gern zur Verfügung.
Rechts- und Ordnungsamt