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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken

Montag, 01.10.2007


Das Rechts- und Ordnungsamt teilt mit, dass in der Zeit vom 01. bis zum 30.10.2007 wieder die Möglichkeit besteht pflanzliche Abfälle aus privaten Kleingärten zu verbrennen.
Nachfolgende Bestimmungen der Sächsischen Pflanzenabfallverordnung sind zu beachten:

  •  Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nur erlaubt ist, wenn eine Entsorgung durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen sowie Kompostieren, Häckseln Schreddern oder im Wertstoffhof abgeben nicht möglich oder zumutbar ist.
  • Das Verbrennen ist nur an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr und höchstens 2 Stunden täglich möglich.
  • Gefahren oder Belästigungen der Allgemeinheit oder Nachbarschaft (insbesondere durch Funkenflug oder Rauch) sind zu vermeiden.
  • Zur Unterstützung des Feuers dürfen keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte, beschichtete oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer verwendet werden.
  • Verstöße gegen Bestimmungen der Pflanzenabfallverordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Nutzen Sie auch bitte die Möglichkeiten der Abgabe von Pflanzenabfällen in den Wertstoffhöfen oder bei den Grünabfallsammlungen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal. Die nächste Grünabfallsammlung in Radebeul ist am 10.11.2007.
Hinweise zu den Sammelplätzen erhalten Sie im Amtsblatt November 2007 bzw. in der Tagespresse.

 

Auskünfte zur Pflanzenabfall- und Polizeiverordnung erteilt das Rechts- und Ordnungsamt, Sitz: Pestalozzistraße 4 in Radebeul, Tel. 8 31 17 17 oder 8 31 17 16.

Große Kreisstadt Radebeul
Rechts- und Ordnungsamt

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