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Parken an der Hauptstraße

Donnerstag, 21.06.2007

Nach Beendigung des Straßenbaus auf der Hauptstraße zwischen der Gellertstraße und der Meißner Straße im vergangenem Jahr, wurde die geplante und abgestimmte Neuordnung des ruhenden Verkehrs ausgesetzt. Es konnte folglich ungehindert und ohne Beschränkungen auf der Hauptstraße beidseitig geparkt werden. Dieser Zustand war von Anfang an nicht befriedigend. Besonders die speziell gepflasterten Platzbereiche in der Einmündung der Eduard-Bilz-Straße und vor den "4-Jahreszeiten" waren derart zugeparkt, so dass sie ihre gewollte stadtplanerische Wirkung nicht entfalten konnten.
Aus diesem Grunde kam es in einer Sitzung des Stadtentwicklungsauschusses am 05.06.2007 zu einem Vor-Ort-Termin. Im Ergebnis dessen wurde folgendes beschlossen:

  1. Für den vorgenannten Abschnitt der Hauptstraße wird ein sogenannter verkehrsberuhigter Bereich angeordnet. Das bedeutet u.a. für den Kraftfahrer, dass er nur in den markierten/beschilderten Flächen parken darf. Auch ist in einem derartigen Bereich nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Dabei ist die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrer) zu beachten. Die gegenseitige Rücksichtnahme steht somit an erster Stelle.
  2. In den beschilderten Bereichen ist das Parken für maximal 2 Stunden zu den angegebenen Zeiten möglich. Eine entsprechende Parkscheibe ist auszulegen.
  3. Auf der Hauptstraße befinden sich jetzt wieder Behindertenparkplätze. Dabei handelt es sich um insgesamt 6 Plätze, welche auf den genannten Abschnitt der Hauptstraße verteilt worden sind.
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