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Information über Radebeuler Abwasser- und Abwasserbeitragssatzung

Dienstag, 30.10.2007

Das Rechts- und Ordnungsamt weist darauf hin, dass mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 24.07.2007 das Verwaltungsgericht Dresden entschieden hat, dass die im Jahre 2006 in Kraft getretenen Radebeuler Abwasser- und Abwasserbeitragssatzungen eine wirksame Rechtsgrundlage für Abwasserbeitragsbescheide darstellen, da keine Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit der Satzungen ersichtlich sind.
Für die weitere Beitragserhebung ist damit Planungs- und Rechtssicherheit gewährleistet.

 

Link: www.radebeul.de/Aktuelles/Aktuelle+Meldungen/Archiv+2007/Information+%C3%BCber+Radebeuler+Abwasser_+und+Abwasserbeitragssatzung.print
Datum: 11.02.2012