Das Rechts- und Ordnungsamt weist darauf hin, dass mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 24.07.2007 das Verwaltungsgericht Dresden entschieden hat, dass die im Jahre 2006 in Kraft getretenen Radebeuler Abwasser- und Abwasserbeitragssatzungen eine wirksame Rechtsgrundlage für Abwasserbeitragsbescheide darstellen, da keine Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit der Satzungen ersichtlich sind.
Für die weitere Beitragserhebung ist damit Planungs- und Rechtssicherheit gewährleistet.