Die Stadtverwaltung Radebeul weist darauf hin, dass Ende 2007durch den Mimos Verlag GmbH & Co KG ein Einwohneradressbuch herausgegeben wird.
Entsprechend des Widerspruchsrechts gegen die Weitergabe und Veröffentlichung von Meldedaten gemäß § 33 Abs. 4 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) können die Einwohner widersprechen.
Die Frist zur Eintragung der Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre für das geplante Einwohneradressbuch endet am 31. August 2007.
Formular für Übermittlungssperre